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   BGH, 11.07.1991 - X ZB 10/90   

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https://dejure.org/1991,8983
BGH, 11.07.1991 - X ZB 10/90 (https://dejure.org/1991,8983)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1991 - X ZB 10/90 (https://dejure.org/1991,8983)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1991 - X ZB 10/90 (https://dejure.org/1991,8983)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unwirksam eines Gebrauchsmusters aufgrund mangelnder Neuheit und Erfindungshöhe - Begründungspflicht des Patentamtes - Beurteilung der erfinderischen Leistung durch das Patentgericht - Beurteilung von Verfahrensmängeln bei fehlerhafter Begründung durch das Patentamt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.03.1980 - X ZB 1/79
    Auszug aus BGH, 11.07.1991 - X ZB 10/90
    In der Begründung muß vielmehr zu jedem selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmittel Stellung genommen werden, und dies darf nicht in einer ganz unverständlichen, verworrenen Weise oder mit sachlich inhaltslosen Redensarten geschehen; es muß zu erkennen sein, welche tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen für die getroffene Entscheidung maßgeblich waren (BGH GRUR 1978, 423 - Mähmaschine; BGH GRUR 1980, 846, 847 - Lunker-Verhütungsmittel).

    Ein Begründungsmangel im Sinne der §§ 100 Abs. 3 Nr. 5 PatG, 18 Abs. 5 Satz 2 GebrMG liegt erst dann vor, wenn sich wegen widersprechender Angaben nicht mehr erkennen läßt, welche Überlegungen schließlich für die Entscheidung maßgeblich waren und damit die Gesamtbegründung tragen (BGH GRUR 1978, 423, 424 - Mähmaschine; BGH GRUR 1980, 846, 847 - Lunker-Verhütungsmittel).

  • BGH, 07.03.1978 - X ZB 1/77

    Anforderungen an eine Patentanmeldung - Inanspruchnahme einer Priorität aus

    Auszug aus BGH, 11.07.1991 - X ZB 10/90
    In der Begründung muß vielmehr zu jedem selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmittel Stellung genommen werden, und dies darf nicht in einer ganz unverständlichen, verworrenen Weise oder mit sachlich inhaltslosen Redensarten geschehen; es muß zu erkennen sein, welche tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen für die getroffene Entscheidung maßgeblich waren (BGH GRUR 1978, 423 - Mähmaschine; BGH GRUR 1980, 846, 847 - Lunker-Verhütungsmittel).

    Ein Begründungsmangel im Sinne der §§ 100 Abs. 3 Nr. 5 PatG, 18 Abs. 5 Satz 2 GebrMG liegt erst dann vor, wenn sich wegen widersprechender Angaben nicht mehr erkennen läßt, welche Überlegungen schließlich für die Entscheidung maßgeblich waren und damit die Gesamtbegründung tragen (BGH GRUR 1978, 423, 424 - Mähmaschine; BGH GRUR 1980, 846, 847 - Lunker-Verhütungsmittel).

  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BGH, 11.07.1991 - X ZB 10/90
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats dient § 100 Abs. 3 Nr. 5 PatG nur der Sicherung des Begründungszwanges (vgl. BGHZ 39, 333, 337 ff. [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] - Warmpressen; BGH GRUR 1979, 220, 221 - ß-Wollastonit).
  • BGH, 28.11.1978 - X ZB 17/77

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Patents - Prüfung eines zu erteilenden

    Auszug aus BGH, 11.07.1991 - X ZB 10/90
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats dient § 100 Abs. 3 Nr. 5 PatG nur der Sicherung des Begründungszwanges (vgl. BGHZ 39, 333, 337 ff. [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] - Warmpressen; BGH GRUR 1979, 220, 221 - ß-Wollastonit).
  • BGH, 28.11.1963 - Ia ZB 204/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.07.1991 - X ZB 10/90
    Ein solcher liegt zwar nicht nur dann vor, wenn dem Tenor der Entscheidung überhaupt keine Gründe beigegeben sind, sondern auch schon dann, wenn, wie bereits ausgeführt wurde, einzelne Ansprüche im Sinne der §§ 145, 322 ZPO oder einzelne selbständige Angriffs- und Verteidigungsmittel im Sinne der §§ 146, 303 ZPO oder aber auch die damit regelmäßig vergleichbare Frage der erfinderischen Tätigkeit (BGH GRUR 1964, 259, 260 - Schreibstift; BGH Mitt. 1986, 195 - Kernblech) in den Gründen völlig übergangen worden sind.
  • BGH, 11.04.1967 - Ia ZB 5/66

    Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde - Unterlassen einer Zugrundelegung der gleichen

    Auszug aus BGH, 11.07.1991 - X ZB 10/90
    Ein Verfahrensmangel im vorbezeichneten Sinne liegt freilich auch dann vor, wenn die Erörterungen zu dem Komplex der Erfindungshöhe derart unverständlich und verworren sind, daß sie nicht erkennen lassen, worauf die Entscheidung gestützt sein soll (BGH GRUR 1967, 548, 552 - Schweißelektrode II).
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